ABGELTUNGSTEUER – ein Überblick

(Finanzen und Steuer)

Am 1.1.2009 tritt eine neue Steuer – die sogenannte Abgeltungsteuer – in Kraft, deren Auswirkungen jeden Anleger betreffen.

Wie der Name „Abgeltungsteuer“ bereits vermuten lässt, will der Gesetzgeber mit dieser Neuerung eine vereinfachte Besteuerung auf Geldanlagen einführen, die sämtliche gängigen Investments mit einem einheitlichen Steuersatz und direkt an der Quelle, also bei der Bank, belegt. Die Erfassung der einzelnen Anlagen in der jährlichen Steuererklärung soll mit dieser Pauschalbesteuerung entfallen. Ziel: Gleichbehandlungsprinzip durch einheitlichen Steuersatz mit Besteuerung direkt an der Quelle.

Die größte und wohl auch bedeutendste Neuerung ist die ersatzlose Streichung der Spekulationsfrist von 12 Monaten. Das heißt: es greift die Versteuerung der Kursgewinne aller nach dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere mit einem Pauschalsatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer, direkt zum Zeitpunkt des Verkaufes bei der depotführenden Bank. Das bedeutet, dass die Steuerlast bis zu 28% ausmacht – unabhängig davon, wie lange Sie in dem Wertpapier investiert sind. Betroffen sind insbesondere Fonds und Dachfonds, Aktien und ETF’s.

Sonderregelung für Zertifikate: hier sind Kursgewinne bereits für Käufe nach dem 30.06.2008 voll zu versteuern und nicht erst für Käufe ab dem 01.01.2009.

Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere) werden in Zukunft nach dem pauschalen Steuersatz behandelt. Bisher wurden sie mit dem individuellen persönlichen Steuersatz belegt, der durchaus höher sein kann als die 25% Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag + eventuell individueller Kirchensteuersatz). Hier kann also eine Besserstellung gegenüber den Vorjahren vorliegen.

Eine weitere Neuerung ab dem 1.1.2009 ist der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens bei der Besteuerung von Erträgen (z.B. Dividenden) – bisher wurden 50% der Erträge versteuert – stattdessen wird in Zukunft der Gesamtertrag versteuert. Außerdem wurde bisher bei Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist der Kursgewinn ebenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert, das heißt, es wurde nur die Hälfte des realisierten Kursgewinnes zur Versteuerung in Ansatz gebracht, nicht der komplette Gewinn wie ab Jahresbeginn 2009.

Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

margret trimborn
unabhängige finanzanalystin

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