ABGELTUNGSTEUER – die Auswirkungen

(Finanzen und Steuer)

Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bedeutet für Sie konkret:

Speziell die Streichung der Spekulationsfrist verursacht enorme Renditeeinbußen, da in Zukunft jeder Kursgewinn unabhängig von der Haltedauer versteuert werden muss. Bei jedem Wertpapier, das nach dem 1.1.2009 gekauft wird, fällt zum Zeitpunkt des Verkaufs die Abgeltungsteuer von bis zu 28% auf den Kursgewinn an. Das bedeutet, dass in Zukunft Ihr realisierter Gewinn um mehr als 25 % geringer ausfällt, als dies bei Investitionen vor dem 1.1.2009 der Fall wäre.

Es ist ratsam, dass Sie Ihr Depot im Jahr 2008 einer genauen Prüfung unterziehen und jetzt noch vermehrt auf Wertpapiere mit sehr guter langfristiger Perspektive setzen, um den Kauf (dann steuerpflichtiger) Wertpapiere möglichst weit in die Zukunft zu verlagern. Überdenken Sie außerdem, ob es für Sie sinnvoll ist, bestehende Sparpläne nach dem 1.1.2009 weiterzuführen.

Überprüfen Sie die Restlaufzeit endfälliger Produkte. Möglicherweise ist hier ein vorzeitiger Ausstieg und Wechsel in Hinblick auf die Abgeltungsteuer sinnvoll. Haben Sie auch die Spekulationsfrist Ihrer bisherigen Wertpapieranlagen im Blick.

Informieren Sie sich bei Umschichtungen oder neuen Investitionen – grundsätzlich und nicht nur bis zum Jahresende 2008 ! – genau über die Ihnen angebotenen Produkte, hier vor allem die bisherige Wertentwicklung – wobei diese keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung gibt!! – Kosten, Emittent, wie lange ist das Produkt bereits auf dem Markt, Handelbarkeit …

Grundsätzlich ist zu beachten: nicht für jeden Anleger ist die Einführung der Abgeltungsteuer von Nachteil, denn Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können die zu viel einbehaltenen Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet bekommen. Hier sollte die Argumentation der Berater zum Kauf spezieller steueroptimierter Produkte in Hinblick auf die Abgeltungsteuer nicht entscheidungsrelevant sein. Informieren Sie sich über Ihren individuellen Steuersatz!

In der Vergangenheit haben schon mehrfach neue Produkte, die extra aus steuerlichen Gründen kreiert wurden, nicht die versprochene Wertentwicklung und damit auch nicht die steuerliche Zielsetzung erreicht. Daher: bei einer Anlageentscheidung ist es sinnvoll auch den Aspekt der Besteuerung zu berücksichtigen, dieser allein sollte aber nicht ausschlaggebend sein.

Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

margret trimborn
unabhängige finanzanalystin

tel: 069 / 698630164
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