ABGELTUNGSTEUER – einige Details
(Finanzen und Steuer)
Viele Banken und auch Vermögensverwalter haben im Jahr 2008 Dachfonds (Fonds, die in andere Fonds investieren) aufgelegt und bieten diese bevorzugt bis zum Jahresende ihren Kunden an. Umschichtungen (Käufe und Verkäufe der Subfonds) innerhalb dieser Fonds unterliegen auch nach dem 1.1.2009 nicht der Abgeltungsteuer. Das heißt, man entscheidet sich einmal langfristig für ein Produkt und eine Anlagestrategie und der Dachfondsmanager kann innerhalb des Fonds der jeweiligen Marktsituation entsprechend agieren und die Produkte entsprechend den Anforderungen anpassen, ohne dass die Besteuerung greift. Nachteil ist, dass bei Dachfonds höhere Gebühren anfallen – der Ausgabeaufschlag (eine Art Provision beim Kauf) beim Dachfonds und die Ausgabeaufschläge der Subfonds, die dem Dachfonds belastet werden und so für den Endkunden nicht sichtbar sind.
Nicht immer fließt den Fonds genügend Geld zu um eine optimale Investition und damit eine gute Fondssteuerung durch den Fondsmanager zu gewährleisten. Hier kann es daher in Zukunft durchaus zu Schließungen oder Zusammenlegungen mit anderen Fonds kommen. Die steuerliche Behandlung ist im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Daher ist es besonders wichtig, sich vor dem Kauf eines solchen Produktes über die Einzelheiten genau zu informieren, damit Sie möglichst nicht in die Situation geraten, bei Schließung eines Fonds ab dem Jahr 2009 neu investieren zu müssen, und dann der Abgeltungsteuer voll unterliegen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
margret trimborn
unabhängige finanzanalystin
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