Unternehmenskauf
(Rechtliches)Vorrangig muss analysiert werden, welchen Wert der Betrieb überhaupt aufweisen kann. Bei der Prüfung ist es größtenteils recht unklug, allein auf interne Maßnahmen zur Wertefeststellung zu drängen, weil diese oftmals falsch aufgestellt werden. Sinnvoll ist es, einen unabhängigen Finanzfachmann zu beauftragen, sodass der potentielle Interessent bei dem Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Darüber hinaus muss der Betrieb finanziell lukrativ arbeiten, sodass überhaupt ein Verkauf vorstellbar wird. Ist der Betrieb nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine einfache Schließung geredet werden. Ist der Betrieb im Allgemeinen wirtschaftlich rentabel, indess nicht so sehr, können zugeführte Investitionen nützlich sein, um der Betrieb ökonomisch rentabler gestalten zu können. Beim Unternehmensverkauf muss darüber hinaus im Vorfeld exakt überlegt werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Besitzer sollte vorab eine Stellenbeschreibung anfertigen, wo er exakt bestimmt, welche Eigenschaften der Inhaber in Spe können muss. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vornherein hervorragend ausräumen und es gibt abschließend keinen Streit über die Leitung der Firma. Der alte Unternehmensbesitzer muss ebenfalls überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verkauf mit sich zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem neuen Unternehmensbesitzer eine ändernde Anpassung der Firmenform zu empfehlen. Wenn der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, ist es fast immer zweckmäßig, einen unabhängigen Prüfungsausschuss zu benennen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in den Verlauf eingreifen und Probleme klären, welche beim Ablauf auftreten. Besonders zweckmäßig ist ein überwachendes Organ, wenn der vorherige Eigner darüber hinaus nach der amtlichen Veräußerung einen bestimmten Unternehmensteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht direkt alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigner vergeben werden sollen. Das Prüforgan ist im Allgemeinen frei bestimmbar, es preist sich indess an, Menschen aus dem näheren sozialen Umfeld des Betriebes zu wählen. Das kann z.B. der Steuerberater, eine Person der Hausbank oder ebenfalls ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Dieser Unternehmensberater ist indess in erster Linie eine finanzielle Entscheidung, preiswert sind diese “Helfer” größtenteils auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann
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Artikel von: www.artikel4free.com